Bauspar- und Finanzierungsberatung Arno Schabedoth

Ich helfe Menschen in die eigenen 4 Wände zu kommen und auch dort zu bleiben


A...

Arbeitgeber-Darlehen

Manche Arbeitgeber, vor allem in größeren Unternehmen, unterstützen ihre Mitarbeiter durch die Vergabe von Arbeitgeberdarlehen. Fragen Sie einfach mal danach.......das Schlimmste was Ihnen passieren kann ist, dass Ihr Arbeitgeber NEIN dazu sagt.

Gründsätzlich funktioniert ein Arbeitgeberdarlehen wie jeder andere Darlehensvertrag, wobei die Bedingungen aber kaum frei verhandelbar sind, sondern meist vom Arbeitgeber vorgegeben werden.

Auf diese wichtigen Punkte müssen Sie achten:

> um nicht Gefahr zu laufen, ein Arbeitgeberdarlehen voll versteuern zu müssen, sind im Vertrag der Zweck, die Laufzeit, die Verzinzug und Tilgung, sowie  Kündigung und evt. Sicherheiten genau zu regeln.

> erlangen Sie durch das Arbeitgeberdarlehen gegenüber den aktuellen Marktkonditionen einen Zinsvorteil, ist dieser als geldwerter Vorteil zu versteuern! Für Arbeitnehmer bleibt dieser Zinsvorteil bis zu einem monatlichen Betrag von 44 € steuerfrei (§ 8 EStG).

Ein Arbeitgeberdarlehen macht vor allem dann Sinn, wenn die Höhe des Zinssatzes unter dem aktuellen Marktzins der Geldinstitute liegt. Die eventuelle Versteuerung eines geldwerten Vorteils beim Arbeitgeberdarlehen ändert daran nichts, denn die darauf zu entrichtenden Steuern sind ja niemals so hoch wie der Vorteil selbst.  Vielfach geben Arbeitgeber diese Darlehen auch zinslos (!), da sie die Vergabe als Mitarbeiter-Bindungsinstrument ansehen.

Im Einzelfall kann auch ein etwas teureres Darlehen sinnvoll sein. Denn ein Arbeitgeberdarlehen verringert den Fremdfinanzierungsanteil (Bankdarlehen) der anderen Geldinstitute und damit deren Beleihungsrisiko, was in der Regel auch zu günstigeren Zinssätze für das Bankdarlehen führt.

Auch daran sollten Sie denken:

Selbst wenn ein Arbeitgeberdarlehen wirtschaftlich betrachtet Vorteile bringt, so können sich doch auch unangenehme Zwänge ergeben: bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist das Arbeitgeberdarlehen dann meistens sofort und in einer Summe zur Rückzahlung fällig. Diese Rückzahlung muss evt. dann auf dem freien Markt finanziert werden. Da aber das Grundbuch bereits durch einen oder mehrere andere Eintragungen "besetzt" ist, hat man kaum die freie Instituts-Wahl und ist damit in seinen Verhandlungsmöglichkeiten meist eingeschränkt. Vielfach hilft dann nur ein sogenanntes Konsum-Darlehen zu wesentlich höheren Zinssätzen.

TIPP:
Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie durch eine evt. vorzeitige Rückzahlungs-Forderung in Zukunft unter finanziellen Druck geraten können.

!!! siehe auch Stichwort: Verwandtendarlehen


Auslands-Finanzierungen / Objektkauf /-bau im Ausland

Grundsätzlich ist auch eine Finanzierung von Bau- und Kaufvorhaben im Ausland möglich!

In der Regel muß hier aber die grundbuchliche Absicherung über eine Immobilie in Deutschland erfolgen. Eine Besicherungen auf ausländischen Grundstücken und Objekten ist nicht möglich.

Für weitere Einzelheiten und eine Überprüfung der Machbarkeit setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.

B...

Bonität

Für Ihren Finanzierungsantrag holen die Kreditinstitute mit Ihrem Einverständnis Auskünfte über Sie über die bekannten Auskunftei-Unternehmen (z. B. SCHUFA, Creditreform etc.) ein. Es versteht sich von selbst, das eine Kreditvergabe nur bei einwandfreier Bonität möglich ist. Merkmale einer negativen Bonität können sein:

- Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (früher "Offenbarungseid" genannt)

- bestehende Forderungsregulierungen durch Inkasssounternehmen

- hohe bestehende Kreditverpflichtungen im Verhältnis zum Einkommen

- häufige Inanspruchnahme von Kleinstkrediten (Kauffinanzierungen über Saturn, Media-Markt, Versandhäuser u. ä.)

- Insolvenzen

Bitte denken Sie daran, das auch bereits erledigte Negativmerkmale der Vergangenheit i. d. R. noch 3 Jahre in den Auskünften verzeichnet bleiben!

Ihre Bonität wird ausserdem von weiteren Punkten wie häufige Rücklastschriften auf Girokonten innerhalb der letzten 3 Jahre, häufige Wohnortwechsel in kurzer Zeit oder sogenannte "Treppenfinanzierungen" - also wiederholte Ablösung von bestehenden Krediten evt. mit gleichzeitiger Erhöhung des Kreditbetrages - beeinflusst.

V...

Verwandten-Darlehen

Die liebe Familie kann auch als Darlehensgeber in Frage kommen. Gerade wegen der häufig engen Vertrauensbasis sollten Sie hier niemals auf eine klare schriftliche Vereinbarung aller Bedingungen verzichten.

Ein Verwandtendarlehen macht vor allem dann Sinn, wenn die Höhe des Zinssatzes unter dem aktuellen Marktzins der Geldinstitute liegt. Vielfach geben Eltern, Großeltern, Onklel, Tante oder Geschwister diese Darlehen auch zinslos (!).

Ein Verwandtendarlehen verringert den Fremdfinanzierungsanteil (Bankdarlehen) der anderen Geldinstitute und damit deren Beleihungsrisiko, was in der Regel auch zu günstigeren Zinssätzen für das Bankdarlehen führt.

Auch daran sollten Sie denken:

Selbst wenn ein Verwandtendarlehen wirtschaftlich betrachtet Vorteile bringt, so können sich doch auch unangenehme Zwänge ergeben: wenn Verwandte "plötzlich dringend Geld benötigen", siegt oft auch in vertraglich klar geregelten Fällen das moralische Pflichtgefühl, ihnen das geliehene Geld vorzeitig zurückzuzahlen.  Diese Rückzahlung muss dann evt. auf dem freien Markt finanziert werden. Da aber das Grundbuch bereits durch einen oder mehrere andere Eintragungen "besetzt" ist, hat man kaum die freie Instituts-Wahl und ist damit in seinen Verhandlungsmöglichkeiten meist eingeschränkt. Vielfach hilft dann nur ein sogenanntes Konsum-Darlehen zu wesentlich höheren Zinssätzen.

TIPP:
Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie durch eine evt. vorzeitige Rückzahlung in Zukunft unter finanziellen Druck geraten können.

!!! siehe auch Stichwort: Arbeitgeberdarlehen

Z...

Zwangsversteigerung, Erwerb über......

Über ein Zwangsversteigerungsverfahren können Sie häufig sehr günstig eine neue Immobilie erwerben. Diese Form des Eigentumerwerbs beinhaltet aber einige zu berücksichtigende Besonderheiten:

1. Benötigte Unterlagen / Erfordernisse im Zwangsversteigerungstermin

  • gültige amtliche Ausweispappiere (Personalausweis, Reisepass)
  • nehmen Sie selbst nicht am Zwangsversteigerungstermin teil, können Sie sich auch durch einen Bevollmächtigten mit notarieller Bietungsvollmacht vertreten lassen
  • in der Regel müssen Sie bei einer Gebotsabgabe eine Sicherheitsleistung von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes beim Amtsgericht hinterlegen. Dies kann auf folgende Arten erfolgen:
   - Bank-Verrechnungsscheck der von einer deutschen Bank max. 3 Werktage (incl. Samstag !) vor dem Termin ausgestellt und unterschrieben wurde;   - selbstschuldnerische, unbefristete und unbedingte Bankbürgschaft von einem bekannten Kreditinstitut   - Überweisung 2 Wochen (!) vor dem Zwangsversteigerungstermin auf das Konto der Gerichtskasse